Stellungnahmen
hlb Bayern nimmt Stellung zum Hochschulinnovationsgesetz
15. Juni 2022. Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpft der hlb Bayern an seine Stellungnahme vom 30. Juni 2021 zum Entwurf eines Gesetzes über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern an. Das Bayerische Hochschuinnovationsgesetz (BayHIG) steht nun kurz vor der Verabschiedung. Allen Betroffenen, und damit auch dem hlb Bayern, wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sowohl schriftlich als auch mündlich vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag.
Hochschullehrerbund begrüßt Start der Hightech-Agenda
München, November 2021. Seit dem 4.10.2021 begrüßen die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ihre Studierenden wieder in Präsenz, also vor Ort in den Hörsälen und Laboren. Dieses Mal sind unter den Lehrenden schon die ersten Professorinnen und Professoren, die im Rahmen der Hightech-Agenda (HTA) des Freistaates neu berufen wurden. Dabei hat der Freistaat in einem bisher bundesweit einmaligen Schritt Stellen an den Hochschulen geschaffen, deren Lehrdeputat explizit nicht für den Ausbau von Studienplätzen, sondern zur Schaffung von Freiräumen für Forschung und Transfer dienen soll. Die ersten knapp 100 dieser sog. kapazitätsneutralen Stellen wurden bereits im Jahre 2019 angekündigt. Im Rahmen der HTA, die im Jahr 2020 beschlossen wurde, ist die Zahl auf 400 Stellen für Professorinnen und Professoren erweitert worden.
Der hlbBayern nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern
30. Juni 2021. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehen sich als Schlüsselakteure im Innovationssystem und begrüßen die neuen Akzentuierungen für Bayern als Wissenschafts- und Innovationsstandort, die mit der Novellierung einhergehen sollen. Forschung gehört zum Profil unserer Hochschulart – unser Markenkern ist die anwendungsbezogene Forschung. Zu dieser Akzentuierung passt auch die nunmehr geplante Übertragung eines eigenständigen Promotionsrechts auf forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften, weil nur mit der Möglichkeit wissenschaftlichen Nachwuchs zu bilden, ein nachhaltiger Beitrag zur Forschung generiert werden kann.